FAQ zu BPSA

FAQ zu BPSA

Kann ich als Deutsche/r (mit deutschem Pass bzw. deutscher Staatsangehörigkeit) eine BPSA-Förderung bekommen?

NEIN, nur Studierende aus den Ländern des globalen Südens können die Förderung beantragen. Welche Länder dies sind, finden Sie in der DAC-Liste.

Kann ich als Absolvent/in/Post-Graduate oder als Doktorand/in/Promovend/in eine Förderung erhalten?

NEIN, nur Studierende eines Bachelor- oder Masterstudienganges können gefördert werden.

Ich erhalte ein Stipendium.

NEIN, in diesem Fall ist eine Förderung nicht möglich, denn Studierende, die bereits ein Stipendium erhalten (z.B. DAAD, Brot für die Welt), können im Rahmen dieser Stipendien oftmals noch eine Auslandsförderung beantragen.

Ich erhalte BAföG, kann ich mich trotzdem bewerben?

NEIN, BaFöG ist eine finanzielle Unterstützung. Hier gilt die gleiche Regelung wie für Stipendienempfänger/innen.

Kann eine bPSA-Förderung mit anderen Auslandsförderprogrammen kombiniert werden kann. z.B.. „Erasmus+“?

NEIN, die BPSA-Förderung können nur diejenigen erhalten, die keinerlei andere finanzielle Unterstützung bekommen.

Ich muss arbeiten, um meinen Lebensunterhalt und mein Studium zu finanzieren.

JA, wenn Sie für Ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen, da Sie keine andere finanziellen Hilfen haben, teilen Sie mit dem Antrag die Höhe Ihres Einkommens mit.

Ich studiere Medizin und möchte meine Famulatur im Ausland machen.

NEIN, hierzu verweisen wir auf das DAAD-PAGEL Programm. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich benötige ein Visum.

Visumsangelegenheiten muss jede/r Stipendiat/in bzw. der Antragsseller/ die Antragsstellerin rechtzeitig selbst klären.

Wie erbringe ich den Nachweis des letzten Aufenthaltes im Heimatland?

Anhand der Visavermerke im Reisepass (Kopie).

Wie bin ich im Ausland krankenversichert?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung wird im Rahmen der Förderung für die geförderte Person abgeschlossen.

Kann ich meine Reise selbst organisieren und einen Flug buchen?

NEIN, die Flugtickets werden direkt von STUBE Hessen gebucht, eine Erstattung von selbst organisierten Flügen ist nicht möglich.

Wie häufig kann ich am BPSA-Programm teilnehmen?

Eine BPSA-Förderung ist nur einmalig möglich, eine Bewerbung allerdings mehrmals, falls zuvor keine positive Zusage erfolgt war.

Ich habe ein Kind. Kann es mitreisen?

JA, die Mitnahme von Kindern bis zu 12 Jahren ist für Studierende mit Kind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Hilft mir STUBE Hessen bei der Praktikumssuche?

JEIN, Die Praktikumssuche erfolgt selbständig – gerne steht STUBE mit Rat und Tipps zur Seite.

Gibt es eine Veranstaltung, die mich auf die Organistion eines BPSA-Auslandsaufenthalt vorbereitet?
Muss ich am Seminar „Planung eines BPSA im Herkunftsland“ teilgenommen haben, um den Antrag zu stellen?

NEIN, dies ist aber sehr empfehlenswert und es ist zu beachten, dass der Nachweis einer Teilnahme an mindestens 3 STUBE Hessen-Seminaren eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag ist.

 

Noch Fragen? Schreiben Sie an stube[at]wusgermany.de.