Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen

Autorin: Dr. Uschi Eid, Präsidentin der Deutschen Afrika Stiftung, ehem. Parl. Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und Vorsitzende des Beraterkreises für Wasser und Sanitärversorgung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen

Vom 2. bis 4. Dezember 2026 findet die dritte UN-Wasserkonferenz statt. Gemessen an der Dringlichkeit der anzugehenden Wasserprobleme ist dies allerhöchste Zeit, nachdem 1977 in Mar del Plata, Argentinien, die erste und erst 46 Jahre später 2023 die zweite Wasserkonferenz in New York City stattfand.

Die kommende dritte Wasserkonferenz, die gemeinsam vom Senegal und den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgerichtet wird, zielt darauf ab, die Umsetzung des Wasser- und Sanitärziels (SDG 6), das 2015 im Rahmen der Agenda 2030 als eines von 17 Zielen beschlossen wurde, zu beschleunigen. 

Die derzeitige Bilanz sieht nicht ganz so erfreulich aus, wie es sich z. B. der Beraterkreis für Wasser- und Sanitärversorgung des UNO-Generalsekretärs 2015, dessen Mitglied ich war, bei der „Taufe“ des SDG 6 vorgestellt hat. Während sich die Versorgung mit Wasser, Hygiene- und Sanitäreinrichtungen etwas verbessert hat, liegt die Welt nach wie vor weit hinter dem Zeitplan zurück, um einen nachhaltigen Wasserressourcenschutz zu erreichen. 

Die letzten Zahlen des Monitoring-Programms der UNO zeigen, dass sich seit 2015 der Zugang zu sicheren Trinkwasserquellen nur von 69 % der Bevölkerung auf rund 74 % erhöht hat und immer noch 2,2 Milliarden Menschen kein sicheres Trinkwasser haben. Bei der Sanitärversorgung verbesserte sich die Lage von 49 % auf rund 58 %, wobei 3,5 Milliarden Menschen noch immer ohne sichere Toilette sind. 

Schaut man jedoch nur auf die Entwicklung des Zugangs zu sauberem Wasser und sicherer Sanitärversorgung, wie es in vielen Publikationen getan wird, so konzentriert man sich einseitig auf die ersten beiden Unterziele von SDG 6, die sogenannten „sozialen“ Aspekte dieses Ziels. Meist werden die weiteren sechs Unterziele, die die Weltgemeinschaft zu einem ganzheitlichen und nachhaltigen Wassermanagement verpflichten, unterschlagen, auch weil Fortschritte hierbei nicht so einfach zu messen sind. Hierzu gehören z. B. die Verringerung der Wasserverschmutzung, die Wiederverwendung, die Effizienzsteigerung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder die Wiederherstellung von wasserverbundenen Ökosystemen. 

Um die Ziele zu erreichen, hat die Weltgemeinschaft mehrere Instrumente, von denen manche bereits vor der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsagenda 2030 entwickelt worden sind und die auch für Deutschland wegweisend sind. Zwei Konventionen, also Vereinbarungen, die völkerrechtlich verbindend sind, möchte ich hervorheben.

Erstens die Ramsar-Konvention, benannt nach dem Tagungsort im Iran, wo sie 1971 beschlossen wurde. Es handelt sich um ein Übereinkommen zum Schutz von Feuchtgebieten als Lebensraum von Wasser- und Watvögeln, das seit 1975 in Kraft ist. Mittlerweile ist das Programm erweitert worden auf den ganzheitlichen Schutz und die nachhaltige Nutzung der Feuchtgebiete als Lebensräume. Zu den größten Gebieten – von den inzwischen insgesamt 2.553, die unter dem Schutz dieser Konvention stehen – zählen z. B. der Rio Negro in Brasilien, das Niger-Delta in Mali oder das Okavango-Delta in Botswana. Deutschland weist 35 Ramsar-Gebiete aus, z. B. den Ammersee, das Donaumoos, den Jadebusen, die Müritz, das Steinhuder Meer. Das in die offizielle Ramsar-Liste zuletzt 2021 aufgenommene deutsche Feuchtgebiet sind die Rosenheimer Stammbeckenmoore des bayerischen Alpenvorlandes. Diese Konvention ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung des SDG-Unterziels 6.6.6, nämlich wasserverbundene Ökosysteme zu schützen bzw. wiederherzustellen. 

Zweitens die UNECE Wasser-Konvention. Hierbei handelt es sich um ein Übereinkommen der VN-Wirtschaftskommission für Europa, beschlossen in Helsinki 1992. Es ist eine zwischenstaatliche Plattform, die darauf abzielt, die nachhaltige Nutzung grenzüberschreitender Wasserressourcen durch die Förderung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit zu gewährleisten. Wichtig sind die Sammlung und der Austausch von Daten, um negative Auswirkungen wie z. B. Verschmutzungen aufzudecken und zu verhindern. Die Konvention unterstützt gemeinsame Forschungen und die Erarbeitung von Entwicklungsstrategien zur Bewirtschaftung von Wasserressourcen. Es geht um Prävention, Kontrolle und Reduktion von Eutrophierung und Versauerung, des Eintrags von gefährlichen Substanzen und genereller Schadstoffe in Süßgewässern sowie marinen, küstennahen Bereichen. Für Europa sind z. B. die Rheinkommission und die Donaukommission wichtige grenzüberschreitende Kommissionen, die durchaus vorbildliche Arbeit leisten. Ursprünglich war die Konvention ein regionales Instrument, wurde jedoch 2016 für alle UN-Mitgliedstaaten geöffnet, so dass nun auch zehn Länder aus Afrika, der Irak und Bangladesch der Konvention beigetreten sind. Diese Konvention ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung des SDG-Unterziels 6.6.5 (integrierte Wasserbewirtschaftung mittels grenzüberschreitender Zusammenarbeit). 

Neben den internationalen Programmen und Aktivitäten gibt es auch eine bemerkenswerte Reihe von „Wasseraktivitäten“, die sich seit der Verabschiedung des SDG 6 regional entfaltet haben. So ist z. B. die Aufnahme des Wasserziels in die Agenda 2063 der Afrikanischen Union (AU) ein politischer Meilenstein. Seither hat die AU mehrere Programme zur nachhaltigen Wasserbewirtschaftung verabschiedet. Die Afrikanische Wasserwoche, organisiert seit 2008 vom Afrikanischen Wasserministerrat (AMCOW), dient z. B. der Überprüfung dieser Selbstverpflichtungen. 

Eine zentrale Initiative ist auch das AU-Wasserinvestitionsprogramm zur Förderung von Investitionen zur nachhaltigen Wasserwirtschaft und Klimaresilienz. Hervorzuheben ist hierbei ein Spezialprogramm, das jungen afrikanischen Fachkräften in den Bereichen Wasser, Sanitärversorgung und Klimaresilienz Zugang zu Weiterbildung und Netzwerken verschafft. Neben der Qualifizierung dringend benötigter Fachkräfte schafft das Programm Arbeitsplätze: in den Bereichen Wasserinfrastruktur, Abwasserbehandlung, Katastrophenschutz und in direkt wasserabhängigen Sektoren wie Landwirtschaft, Fischerei, Energie, Industrie und Gesundheitswesen. So wird der Wassersektor ein attraktiver Arbeitsplatz für viele junge Menschen.

Und was passiert in Deutschland? 

Fragt man sich, wo Deutschland im Hinblick auf die Anstrengungen zur Erreichung des international vereinbar¬ten Wasserziels mit den entsprechenden Unterzielen steht, so sagt uns ein Blick in die Veröffentlichung der Vereinten Nationen, dass wir gar nicht schlecht da stehen. Die Bundesregierung hat im März 2023 nach einem mehrjährigen breiten Dialogprozess eine Nationale Wasserstrategie verabschiedet. Mit ihr will sie „die natürlichen Wasserreserven Deutschlands sichern, Vorsorge gegen Wasserknappheit leisten, Nutzungskon¬flikten vorbeugen, den Sanierungsstau in der Wasserinfrastruktur angehen sowie den Zustand der Gewässer und die Wasserqualität verbessern“. So konnte man es auf der Internetseite der Bundesregierung lesen. Ein Akti¬onsprogramm sieht vor, bis 2050 für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser zu sorgen. Vorgesehen ist, dass alle sechs Jahre das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen Bericht zur Umsetzung der Nationalen Was¬serstrategie vorlegt. Demgemäß sind spätestens 2029 die ersten Ergebnisse zu erwarten. Wir sind gespannt darauf. 

Jeder Einzelne von uns muss aber nicht untätig auf diese Ergebnisse warten. Die verschiedenen „internationalen Tage“ wie der Welttag der Feuchtgebiete am 2. Februar, der Weltwassertag am 22. März, der Welttag zur Bekämpfung von Wüstenbildung und Dürre am 17. Juni, der Welttag des Händewaschens am 15. Oktober, der Welttoilettentag am 19. November und der Weltbodentag am 5. Dezember geben jedem von uns die Gelegenheit mit entsprechenden Aktio¬nen auf die Notwendigkeit des nachhalti¬gen Umgangs mit der Ressource Wasser hinzuweisen und dazu beizutragen, die Ziele der Nationalen Wasserstrategie und damit auch von SDG 6 zu erreichen.