(September 2024) Der Berliner Senat hat am 20. August 2024 den Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus zur Stärkung des Fairen Handels beschlossen. Zum ersten Mal bündelt der Senat alle Maßnahmen rund um den Fairen Handel in einem Aktionsplan.
Fairer Handel ist dadurch gekennzeichnet, Produzentinnen und Produzenten im Globalen Süden Mindestpreise zu garantieren, gute Arbeitsbedingungen und faire arbeitsrechtliche Regelungen zu fördern sowie klima- und umweltfreundlichere Produktionsweisen zu unterstützen. Der Aktionsplan bezieht sich in seiner Gesamtheit auf die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG).
Der Aktionsplan umfasst Informations- und Bildungsarbeit zur Sensibilisierung von verschiedenen Berliner Akteursgruppen und konkrete Unterstützung für die öffentliche Vergabepraxis in Berlin mit dem Ziel, zusammen soziale Gerechtigkeit zu fördern und menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu unterstützen. Zudem sollen zukünftig Lieferungs- und Leistungsbeschaffungen der öffentlichen Hand den Kriterien des Fairen Handels unterliegen.
Aufgrund der stetigen Aktivität der Stadt Berlin im Bereich des Fairen Handels wird sie das vierte Mal in Folge die Auszeichnung „Fairtrade Town“ erhalten.
Info: Senatskanzlei Berlin, Jüdenstraße 1, 10178 Berlin, Kontakt: Pressestelle der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Tel. 030 90138451, pressestelle[at]senweb.berlin.de, https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1477838.php