Hamburger Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat Erweiterung des Umweltleitfadens von 2016 beschlossen

(Dezember 2024) Der Hamburger Senat hat einen Nachhaltigkeitsleitfaden für den öffentlichen Einkauf der Stadt beschlossen. Dieser enthält konkrete Regeln und Vorgaben für die Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen. 

Der zuletzt 2019 überarbeitete Umweltleitfaden der Freien Hansestadt Hamburg wurde umfangreich aktualisiert und um neue Nachhaltigkeitsaspekte erweitert. Bei der Weiterentwicklung des Leitfadens wurden besonders die Produktgruppen Textilien, Elektronik, IT, Reinigungsdienstleistungen und Lebensmittel umfangreich überarbeitet, aktualisiert und insbesondere um soziale Nachhaltigkeitsaspekte erweitert.

Das Beschaffungsvolumen der Stadt Hamburg für Waren und Dienstleistungen liegt bei über 340 Millionen Euro pro Jahr, Bauaufträge sind hier nicht eingerechnet. Der neue Leitfaden – der in enger Zusammenarbeit von Beteiligten aus Verwaltung, Unternehmen und Zivilgesellschaft entwickelt wurde – macht Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit sowie die Reparaturfähigkeit von Produkten zu wichtigen Einkaufskriterien. Darüber hinaus enthält der Leitfaden auch allgemeine Hilfestellungen und Vorgaben zu Gleichstellungsaspekten und fairen Arbeitsbedingungen. Um die Nachhaltigkeit im Einkauf der Stadt künftig noch gezielter messen und steuern zu können, soll darüber hinaus ein Monitoring zur Erhebung von Daten und Kennzahlen für die nachhaltige Beschaffung aufgebaut werden.

Info: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, Tel. 040 428408006, pressestelle[at]bukea.hamburg.de, https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/aktuelles/nachhaltiger-einkauf-hamburg-legt-neuen-leitfaden-vor-und-will-positive-impulse-im-markt-setzen-993728