(Januar 2024) Der Nachhaltigkeitscheck, der seit November 2022 Gesetzesvorhaben in Schleswig-Holstein (SH) auf ihre Folgen für Entwicklung und Klima prüft, ist seit dem 5. Dezember 2023 frei zugänglich.
Der Weg dahin war lang: Seit 2016 bekennt sich SH zu den 17 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der UN-Agenda 2030, im Dezember 2018 hat die Landesregierung ein Indikatoren-Set zur Abbildung nachhaltiger Entwicklung in der Landespolitik (KV 252/2018) beschlossen und im Juni 2020 den „Ersten Bericht Schleswig-Holsteins zu den UN-Nachhaltigkeitszielen“ (KV 188/2020) vorgelegt. Am 19. April 2022 folgte dann die Entscheidung des Kabinetts, als eines der ersten Länder mit einem Klimaschutz- und Nachhaltigkeitscheck der Landesverwaltung die Auswirkungen von Gesetzesentwürfen und Förderrichtlinien zu kontrollieren. In das Prüfverfahren ist ein Klimacheck integriert, mit dem ein Beschluss des Landtages von November 2019 umgesetzt wird.
Seit kurzem können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger das Verfahren dahinter einsehen. In dem ausführlichen Fragebogen geben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung Einschätzungen ab, wie sich ein Vorhaben auswirken wird. In Freitextfeldern lassen sich Daten, wie etwa aus Gutachten, Strategien und Berichten, einpflegen. Neben Hintergrundinformationen zum Nachhaltigkeitscheck ist das entsprechende Web-Tool nutzbar, sodass sich außenstehende Personen einen detaillierten Überblick über den Prüfmechanismus sowie die inhaltlichen Aspekte machen können. Hier gelangen Sie zum letzten Nachhaltigkeitsbericht und zum Nachhaltigkeitscheck.
Info: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) Schleswig-Holstein, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Internationale Zusammenarbeit, V 121, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, Ansprechpartner: Dennis Scheffler, Tel. 431 988-7326, dennis.scheffler[at]mekun.landsh.de, https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/nachhaltigkeit/Nachhaltigkeitscheck/Nachhaltigkeitscheck_node.html