Thüringen

Neue Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Kraft

(August 2024) Anfang August hat das Umweltministerium eine neue Richtlinie zur Förderung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Thüringen in Kraft gesetzt – und damit die weitere Finanzierung außerschulischer Angebote gesichert. Die neue Richtlinie bündelt und ergänzt bisherige Förderangebote. Vereine und andere Bildungseinrichtungen können damit ihre Angebote neu oder weiterentwickeln, von der Bauernhof- und Waldpädagogik über die sinnliche Erfahrung in einem Naturpark, tierische Entdeckungen im Wildkatzendorf Hütscheroda, das Kunststoffreceycling oder verständnisintensives Lernen in der Imaginata bis zum Jugendwaldheim. In Thüringen erfährt BNE seit 2018 eine ganz besondere Förderung: Besonders engagierte Bildungseinrichtungen, Netzwerke und Einzelanbieter werden außerdem mit dem Thüringer Qualitätssiegel Bildung für nachhaltige Entwicklung ausgezeichnet. Die neue Richtlinie richtet sich vorrangig an diese zertifizierten Einrichtungen, außerdem an die freien Träger der Jugendhilfe.

Die neue Richtlinie unterstützt die Ziele des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung im außerschulischen Bereich und stärkt BNE in Thüringen. Das Ziel von Bildung für nachhaltige Entwicklung ist, etwas über soziale, ökologische und ökonomische Wechselwirkungen zu lernen und daraus Ideen für den eigenen Alltag abzuleiten. BNE richtet sich sowohl an Kinder und Jugendlich, als auch an Erwachsene.

Die vollständige Richtlinie sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Info: Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt, Tel. 0361 573911099, presse[at]tmuen.thueringen.de, https://umwelt.thueringen.de/themen/nachhaltigkeit/bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung