Niedersachsen

Regelungen für nachhaltige Beschaffung

(Dezember 2023) Seit dem 1. Dezember 2023 gelten in Niedersachsen neue Verwaltungsvorschriften im Bereich „Nachhaltige Beschaffung“ für alle Vergaben der unmittelbaren Landesverwaltung und nachgeordneten Behörden. Durch die Vorschriften sollen soziale und umweltbezogene Kriterien bei der Beschaffung verstärkt berücksichtigt werden. Die Regelungen enthalten auch eine Liste mit Leistungen, die nicht mehr beschafft werden dürfen - wie Einweggeschirr. Zusätzlich soll bei der Beschaffung der gesamte Lebenszyklus von Produkten, das heißt die Kosten von der Produktion bis zur Verwertung, beachtet werden. Staatliche Konsumausgaben und Investitionen sind laut Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) für mindestens zwölf Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Von den Regelungen erhofft sich Olaf Lies, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, ein Einsparpotential von rund 15 Prozent der durch die Beschaffung ausgelösten Emissionen. 

Info: Niedersächsische Staatskanzlei, Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung, Planckstraße 2, 30169 Hannover, Tel. 0511 120-6946, pressestelle[at]stk.niedersachsen.de, www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/nachhaltige-beschaffung-in-niedersachsen-ab-dezember-gelten-neue-regeln-fur-mehr-nachhaltigkeit-bei-offentlichen-auftragen-227325.html