Das EU-Mercosur-Abkommen

(Juli 2026) Das EU-Mercosur-Abkommen wurde über einen Zeitraum von 26 Jahren zwischen der Europäischen Union und der südamerikanischen Wirtschafts- und Zollunion Mercado Común del Sur (Mercosur) verhandelt. Das Vertragswerk wurde am 17. Januar 2026 beim Mercosur-Gipfel in Paraguay vereinbart und ist seit dem 1. Mai 2026 vorläufig in Kraft.

Es sieht den schrittweisen Abbau von 90 Prozent der wechselseitigen Zölle vor. Dadurch sollen der bilaterale Handel gestärkt und die Marktchancen europäischer Unternehmen verbessert werden. Ziel ist es, die Beziehungen zwischen Europa und Lateinamerika zu vertiefen sowie ein politisches Signal für Freihandel und multilaterale Zusammenarbeit zu setzen. 

Bereits im Jahr 2019 hatten sich die Verhandlungspartner grundsätzlich auf die Verabschiedung eines Freihandelsabkommens geeinigt. Es sollte den politischen Dialog vertiefen und die Zusammenarbeit in Bereichen wie Migration, digitaler Wirtschaft, sozialer Verantwortung von Unternehmen und Gesellschaft, Umweltschutz, Meerespolitik sowie der Bekämpfung von Terrorismus, Geldwäsche und Cyberkriminalität stärken. Die Unterzeichnung verzögerte sich jedoch an klima- und umweltpolitischen Bedenken und Nachforderungen der EU.

Schutzklauseln und Begleitmaßnahmen könnten dazu beitragen, negative Auswirkungen auf den europäischen Agrarsektor zu begrenzen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern. Darüber hinaus trägt die Vereinbarung zur Diversifizierung von Lieferketten bei und verringert die Abhängigkeit der EU von einzelnen Drittstaaten. Das Abkommen soll außerdem die Zusammenarbeit bei globalen Herausforderungen wie Klimaschutz, Nachhaltigkeit, demokratischer Regierungsführung und der Stärkung der regelbasierten internationalen Ordnung fördern. Für beide Regionen können dadurch neue wirtschaftliche, entwicklungspolitische und geopolitische Handlungsspielräume geschaffen werden

Damit das Partnerschaftsabkommen vollständig umgesetzt werden kann, muss es zunächst die erforderlichen Ratifikationsprozessen durchlaufen und von den EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Kritiker – darunter Frankreich –  befürchten, dass die europäische Landwirtschaft durch günstigere Agrarimporte unter Wettbewerbsdruck geraten könnte. Auch Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen kritisieren unzureichende Umwelt- und Sozialstandards,  die sich auf die Abholzung von (Regen-)Wäldern und die Folgen für indigene Gemeinschaften beziehen.

Den vollständigen Beitrag der „Auslandsinformationen“ (2/2026) finden Sie unter folgendem Link: https://www.kas.de/de/web/auslandsinformationen 

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