(März 2021) In der Diskussion um unternehmerische Sorgfaltspflichten in internationalen Wertschöpfungsketten haben auf Initiative des Entwicklungspolitischen Beirats des Landes Hessen die Länder Berlin und Hessen eine Beschlussvorlage für ein Sorgfaltspflichtengesetz in die Wirtschaftsministerkonferenz eingebracht. In dem verabschiedeten Beschluss nimmt die Wirtschaftsministerkonferenz den Bericht der Bundesregierung zur Stärkung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten zur Kenntnis. Die Wirtschaftsministerkonferenz stellte fest, dass Deutschland im Außenhandel und bei den Auslandsinvestitionen eine Spitzenstellung einnimmt und daher im Hinblick auf unternehmerische Sorgfaltspflichten eine besondere internationale Verantwortung hat. Sie unterstützt, dass Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) auf der Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Wertschöpfungsketten geregelt werden sollen. Die Wirtschaftsministerkonferenz erwartet von der Bundesregierung, dass sie zu der beabsichtigten Regelung eine abgestimmte Haltung, insbesondere unterMitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sowie der betroffenen Unternehmen, entwickelt. Die Wirtschaftsministerkonferenz stellt fest, dass nicht zuletzt aus der aktuellen Erfahrung mit der Covid-19-Pandemie auch dem Aspekt der Lieferkettensicherheit erhebliche Bedeutung beizumessen ist. Sie fordert die Bundesregierung daher auf, geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, die die Sicherheit im Zusammenwirken aller Stakeholder in Geschäftsabläufen bzw. Lieferketten nachhaltig erhöhen.
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