Brandenburg

Entwicklungspolitische Leitlinien der Landesregierung Brandenburg (2012)

  • Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein „zentrales Thema“, weshalb bei den geförderten Projekten die Geschlechterperspektive (d.h. die unterschiedlichen Arbeits- und Lebensbedingungen sowie –Bedürfnisse von Frauen und Männern) einbezogen wird.

Weiterentwicklung der Landesnachhaltigkeitsstrategie Brandenburg (2022)

Ziel 5: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“

  • Steigerung der Beteiligung von Frauen in Kommunalparlamenten sowie dem Landtag/Anteil von Frauen als Mandatsträgerinnen in Kommunalparlamenten und im Landtag Brandenburg
  • gleichberechtigen Beteiligung von Frauen und Mädchen an gesellschaftlicher Gestaltung und politischer Entscheidungsfindung
    • Dafür: mehr Frauen in politischen Führungspositionen besetzen und bessere Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und politischen Ämtern zu schaffen
  • Ziel der Landesregierung: ausgewogene Partizipation von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen und in Führungspositionen auf allen Ebenen in Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und im öffentlichen Leben Sorge zu tragen
    • trägt weiterhin Sorge für den Erhalt und die Stärkung der frauen- und gleichstellungspolitischen Netzwerke und Interessenvertretungen und unterstützt die Herstellung gleicher Chancen der politischen Partizipation für Frauen..
  • Der Landtag hat am 12. Februar 2019 mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes - Parité-Gesetz eine wichtige Weichenstellung vorgenommen.
  • Gestaltungsspielraum anderer brandenburgischer Akteure
    • Für die Gewährleistung eines geschlechtergerechten Zugangs zu Wahlämtern und Mandaten sind in erster Linie die Parteien verantwortlich.
    • Auch die Parlamente können z.B. mit flexiblen Arbeits- und Parlamentssitzungszeiten sowie Mentoringprogrammen zum Empowerment von Frauen Beispielwirkung entfalten.
    • Das Engagement der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen, der Frauenverbände und der gleichstellungspolitischen Interessenvertretungen befördert eine aktive landesweite Gleichstellungspolitik.
  • Die Zielerreichung wird bewertet mit einem Indikator
  • Anteil von Frauen als Mandatsträgerinnen in Kommunalparlamenten und im Landtag Brandenburg
  • Bei der Zielverfolgung können Konflikte auftreten:
    • Ggf. sind verfassungsrechtliche Zielkonflikte (Chancengleichheit, Organisationsfreiheit der Parteien) bei der Entwicklung eines Parité-Gesetzes zu berücksichtigen.
  • Diese Schritte dienen der Zielerreichung:
      • Unterstützung des Ausbaus spezieller Programme und Angebote für eine stärkere Beteiligung von Frauen in der Politik

Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Bund und anderen Bundesländern