Es liegen keine entwicklungspolitischen Leitlinien vor.
Nachhaltigkeitsstrategie für den Freistaat Sachsen (2018)
Ziel 5: „Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen“
1.3.c „Nachhaltigkeit in der sächsischen Landesverwaltung“
„Beruf und Familie sollen beispielsweise besser vereinbar sein, der Anteil von Frauen in Führungspositionen soll steigen.“ S. 19.
- „Schon seit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 kommt dem Verbot, Männer und Frauen ungleich zu behandeln, internationale Bedeutung zu. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist mittlerweile gültiges Völkervertragsrecht, in Deutschland und Sachsen sogar ein Grundrecht mit Verfassungsrang und damit von jedermann gleich welcher Nation, Religion und Herkunft zu beachten. Eine tatsächliche, alltägliche Gleichberechtigung allerdings ist noch nicht erreicht. Ein Ziel der nachhaltigen Entwicklung ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen grundlegend zu verbessern“ S. 70.
2.8.b „Chancengleichheit von Frauen und Männern verbessern“