(WUS, 08.12.2016) Am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, wird die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen gefeiert. Bildungsarbeit trägt bedeutend dazu bei, dass insbesondere Kinder ihre Rechte kennen und wahrnehmen können.
In der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989 werden die Menschenrechte aus spezifischer Perspektive von Kindern und Jugendlichen festgehalten. Dadurch sollen die Interessen von Kindern weltweit ernst genommen und Kinder als Träger/-innen eigener Menschenrechte anerkannt werden. Darunter fällt das Recht auf grundständige und weiterführende Bildung ebenso wie das Recht auf Freizeit und Erholung sowie das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von physischer oder psychischer Gewalt. Besonders in Konfliktregionen ist es eine große Herausforderung, diese Kinderrechte durchzusetzen und Kinder über ihre Rechte zu informieren. „Doch auch in Deutschland stehen wir alle in der Verpflichtung, die Menschenrechte, und insbesondere die Kinderrechte, konkret umzusetzen und Kinder mit Hilfe von Menschenrechtsbildung zu befähigen, ihre eigenen Rechte wahrzunehmen“, so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service – Deutsches Komitee e. V. (WUS). Diese Herausforderung sollte heute, am Tag der Menschenrechte, im Fokus stehen. Das Handbuch „Menschenrechte verstehen“[1] liefert fundierte Hintergrundinformationen und konkrete Beispiele wie dies umgesetzt werden kann. Es kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden.
Um Kinderrechte in Deutschland zu stärken, müssen Erzieher/-innen schon in der Ausbildung darüber informiert werden. Dies geschieht u.a. im Rahmen des WUS-Projekts „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Bildung“. In dem Projekt bieten Studierende aus dem Globalen Süden Lehrkooperationen an berufsbildenden Schulen an, um den Berufsschüler/-innen verantwortliches und nachhaltiges Handeln zu vermitteln. Dabei werden auch globale und kinderrechtliche Themen aufgegriffen. Ein Angebot von Studierenden aus Kamerun und Georgien richtet sich beispielsweise explizit an Auszubildende im sozialen und pädagogischen Bereich und behandelt das Thema „Recht auf Bildung“ für Mädchen und junge Frauen. Das Angebot bezieht sich zudem auf Ziel Nr. 4 der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG): „Inklusive, gerechte und hochwertige Bildung gewährleisten“. „Die SDG wurden im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung von den Vereinten Nationen verabschiedet und bieten einen wichtigen Bezugspunkt für die Menschenrechtsbildung“, so Dr. Kambiz Ghawami.
Die Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd, angesiedelt beim WUS, widmet sich mit ihren Publikationen sowie mit ihrem Internetportal der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Als eine Schnittstelle zwischen Bund, Ländern, Europäischer Union, Bildungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen stärkt und unterstützt sie die Vernetzung von Akteuren in der Informations- und Bildungsarbeit. WUS ist Mitglied der Globalen Bildungskampagne. Diese Kampagne wird im Jahr 2017 mit einer Schulaktionswoche unter dem Motto „Bildung in Krisen und Konflikten“ ein Zeichen für die Millionen junger Menschen setzen, die ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen können, weil sie kriegerischer Gewalt oder politischer Verfolgung ausgesetzt sind.
Mehr zur Arbeit der Informationsstelle Bildungsauftrag Nord-Süd erfahren Sie unter: www.informationsstelle-nord-sued.de. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Stefanie Heise und Frau Andrea Peters (infostelle[at]wusgermany.de) zur Verfügung.
[1]Benedek, Wolfgang (Hrsg.), Europäisches Trainings- und Forschungszentrum für Menschenrechte und Demokratie): Menschenrechte verstehen. Handbuch zur Menschenrechtsbildung. Neuer Wissenschaftlicher Verlag GmbH, Wien.