(September 2025)Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns brachte am 16. Juli im Landtag einen Gesetzesentwurf für das erste eigenständige Kinderschutzgesetz des Landes ein. Mit dem Gesetz sollen passende Rahmenbedingungen und moderne Strukturen im Land geschaffen werden, um ein sicheres und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.
Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, Stefanie Drese, führte an, dass sich der Kinderschutz zunehmend mehr Herausforderungen ausgesetzt sehe. So bleiben insbesondere die Fallzahlen der Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung in Mecklenburg-Vorpommern auf einem auch bundesweit hohen Niveau. „5.256 solcher Verfahren wurden allein im Jahr 2023 durchgeführt. In gut 40 Prozent der Fälle lag ein erzieherischer Hilfebedarf vor“, so Drese.
Geplant ist der Aufbau von fachübergreifenden Prozessen und Kooperationen, um Akteuren eine bessere Zusammenarbeit zu ermöglichen. Die zentrale Stelle Kinderschutz soll als interaktive Service- und Vermittlungsinstanz zur Verzahnung beitragen. Angesiedelt wird dies beim Jugendamt, welches zurück in Landeshand überführt werden soll. Dadurch sollen alle Leistungen für die Jugendhilfeträger aus einer Hand erfolgen.
Info: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, Tel. 0385 5880, poststelle[at]sm.mv-regierung.de, www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm