(November 2025) Am 5. November verabschiedete die UNESCO nach zweijährigen Verhandlungen eine Ethik-Empfehlung zu Neurotechnologien. Sie gibt einen internationalen Rahmen für den Umgang mit Anwendungen und Geräten vor, die neuronale Daten erfassen, verarbeiten und beeinflussen.
Deutschland hat sich in den Verhandlungen maßgeblich für den Schutz von Menschenrechten eingesetzt und gleichzeitig die Forschungs- und Innovationsfreundlichkeit gestärkt. Individuelle Anwendungen benötigen verbindliche Zustimmungsregeln und es bestehen Schutzpflichten insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen. Die Empfehlung muss nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria-Böhmer lobte die Empfehlung, da Gehirndaten unter Achtung von Würde, Autonomie und Rechten bei gleichzeitig forschungsfreundlichen Rahmenbedingungen genutzt werden könnten. Die Freiheit des Denkens bleibe unantastbar, so Böhmer.
Die UNESCO ist als Organisation der Vereinten Nationen zuständig für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Die Deutsche UNESCO-Kommission stellte die Empfehlung am 4. Dezember in einem digitalen Fachgespräch vor.
Info: Deutsche UNESCO-Kommission e. V., Martin-Luther-Allee 42, 53175 Bonn, presse[at]unesco.de, Tel. 0228 60497144 www.unesco.de