Eckpunktepapier zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung aus entwicklungspolitischer Sicht nicht zielführend!
Wiesbaden, 2. Dezember 2022. „So verständlich der Bedarf an Fachkräfteeinwanderung für Deutschland ist, darf dies nicht zu Lasten der Bedarfe an gut ausgebildeten Fachkräften in Afrika, Asien und La-teinamerika gehen. Will man die Globalisierung fair und zukunftsorientiert gestalten, so sollte die Anwerbung von in Deutschland dringend benötigten Fachkräften nicht dazu führen, dass in Staaten des Globalen Südens die Ziele der Nachhaltigkeitsagenda 2030 mangels Fachkräfte verfehlt, und die Lebens- und Zukunftschancen der Menschen abermals zugunsten der Industriestaaten geopfert werden. Es wäre absurd in Folge der Anwerbung gut ausgebildeten Fachkräften aus Afrika, Asien und Lateinamerika nach Deutschland und des daraus resultierenden Fachkräftemangels in Afrika, Asien und Lateinamerika Entwicklungshelfer und Experten aus Deutschland zu entsenden.“, so Dr. Kambiz Ghawami, Vorsitzender des World University Service (WUS).
WUS begrüßt die Absicht der Bundesregierung, ein modernes Einwanderungsrecht zu schaffen und dort, wo es vertretbar ist, Fachkräfte aus Drittstaaten anzuwerben. Jedoch immer nur dann, wenn der Eigenbedarf der jeweiligen Herkunftsstaaten fachspezifisch gedeckt ist . So ist dies z.B. für medizinische Fachkräfte seitens der Weltgesundheitsor-ganisation (WHO) seit Jahren festgeschrieben und so wurde es bereits unmittelbar nach der Gründung der Bewegung der Blockfreien Staaten 1961 seitens der damaligen Staatschefs als ernste Gefahr für die Entwicklung deren Mitgliedsstaaten angeprangert und als Ausgleich eine „Brain Drain Steuer“ eingefordert. Auch 60 Jahre später ist dies nach wie vor aktuell und berechtigt.
Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass internationale Studierende sowie Ab-solventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen zwar erste Berufserfahrung nach ihrem Hochschulabschluss in Deutschland für 2 bis 3 Jahre sammeln können, jedoch sollten sie anschließend ihre Qualifikationen und Kompetenzen in ihren Herkunftsstaaten einsetzen. Hierbei sollten sie, wie in früheren Jahren, die tatkräftige Unterstützung der Bundesregierung mit Existenzgründungsprogrammen und Stellenvermittlungen erhalten. Dies kommt auch deutschen Unternehmen und ihren Auslandstöchtern zugute, da internationale Hochschulabsolventinnen und -absolventen, nicht nur hochqualifiziert sind, sondern auch mit der deutschen Kultur und Denke vertraut sind. Es wäre absurd,
„Um die besten Köpfe an Deutschland zu binden, sollte ihr Potential in ihren Herkunfts-staaten in Wert gesetzt werden, da dies letztendlich auch Deutschland zugutekommt und zu einer notwendigen Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda 2030 beiträgt“, so Dr. Ghawami abschließend.