Förderbedingungen
Sie möchten einen Antrag auf Förderung eines berufsvorbereitenden Studienaufenthaltes, Praktikums- oder Berufsinformationsaufenthaltes (BPSA) stellen?
Voraussetzungen einer möglichen Förderung: Die Antragsteller/innen ...
- reichen die Antragsunterlagen 3 Monate vor geplantem Reisebeginn bei STUBE Hessen ein
Sollten die Antragsunterlagen noch nicht vollständig sein – bitte beachten: Bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn muss der Antrag vollständig bei STUBE Hessen vorliegen (da sonst die Förderung abgelehnt werden muss)! - bereits an STUBE Seminaren teilgenommen (mindestens 3 Mal)
- haben vorher noch keine BPSA-Förderung erhalten
- studieren an einer hessischen Hochschule
- befinden sich im Master-Studiengang oder in der zweiten Hälfte eines Bachelor-Studiengangs
- erhalten kein Stipendium und sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten (zur Studienfinanzierung).
- waren in den letzten 20 Monaten nicht im Heimatland
- können entwicklungspolitisches Interesse und Engagement nachweisen
BPSA werden gefördert ...
- für einen Forschungsaufenthalt zur Anfertigung einer entwicklungsländerbezogenen Abschlussarbeit
(Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 3 Monate) - zum Absolvieren eines Praktikums
(Dauer: mindestens 6 Wochen bis maximal 6 Monate) - zur Einholung von Berufsinformationen in der Abschlussphase des Studiums
(Dauer: mindestens 1 Monat bis maximal 2 Monate)
Worin besteht die Förderung?
STUBE unterstützt Studienaufenthalte, Praktika und Berufsinformationsaufenthalte durch die Übernahme der Reisekosten und einer Auslandsreisekrankenversicherung mit maximal 1.000 Euro.
Wichtiger Hinweis!
Die Buchung des Flugtickets und der Versicherung erfolgt über STUBE Hessen. Die Eigenbuchung des Flugtickets durch den/die Antragsteller/in vor oder während des Antragsverfahrens führt zur Ablehnung der Förderung.