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Deutschland
Für das Thema Entwicklungszusammenarbeit zeichnet das Ministerium für Bildung und Kultur im Saarland verantwortlich. Ziel ist es, eng mit entwicklungspolitisch tätigen Akteur:innen der Zivilgesellschaft und der kommunalen Ebene zusammenzuarbeiten. Gemeinsam mit diesen Partner:innen nimmt das Saarland globale Verantwortung wahr. Dazu gehören die Pflege von Partnerschaften mit Ländern und Regionen des globalen Südens und die Förderung entwicklungspolitischer Informations- und Bildungsarbeit sowie des bürgerschaftlichen Engagements für die Eine Welt.
Ziele und Schwerpunkte
Da Entwicklungszusammenarbeit vor allem auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, wird insbesondere die erfolgreiche Arbeit von privaten Initiativen, der Kirchen und weiterer Nichtregierungsorganisationen finanziell und ideell unterstützt. Saarländische Organisationen, die in und für Süd-Nord-Partnerschaften arbeiten, vernetzen sich untereinander. Gemeinsam wollen Landesregierung und Zivilgesellschaft konkret dazu beitragen, weltweit Armut zu bekämpfen, Frieden zu sichern, Demokratie zu verwirklichen und die Globalisierung gerechter zu gestalten. Besondere Bedeutung hat dabei der offene und partnerschaftliche Austausch aller Akteur:innen der entwicklungspolitischen Arbeit sowohl in globalen Partnerschaften als auch in der Informations- und Bildungsarbeit. Um diesen Austausch zu befördern, lädt das Ministerium für Bildung und Kultur zweimal im Jahr zum offenen Forum Entwicklungszusammenarbeit ein.
Die Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes wurden im März 2017 vom saarländischen Landtag verabschiedet und sind das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft und saarländischer Nichtregierungsorganisationen. Sie stellen den Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes dar und sollen die vorhandenen Strukturen, Initiativen und Aktivitäten stärken. Sie dienen als Orientierung und bilden die Grundlage für das künftige entwicklungspolitisch relevante Engagement des Saarlandes.
Die Handlungsfelder der saarländischen Entwicklungszusammenarbeit sind:
- entwicklungspolitische Informations-, Beratungs- und Bildungsarbeit
- Wissenschaft, Forschung und Lehre
- internationaler Austausch
- Wirtschaft, Unternehmen, öffentliche Verwaltungen und Kommunen
- internationaler Handel und Agrarpolitik
- Nord-Süd-Partnerschaften/ Kooperationen
- Auswirkungen europäischer Politik auf Länder des globalen Südens
Dabei ist seit 2018 die Landeskoordination Bildung für nachhaltige Entwicklung Schlüsselposition für die strukturelle Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung in der schulischen Bildung. Mit der Landeskoordinierungsstelle wird die Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) systematisch und strukturell im Bildungsbereich verstetigt. Um globale Zusammenhänge und individuelles Verhalten in Verbindung zu bringen, sollen bereits Schülerinnen und Schüler für die Nachhaltige Entwicklung sensibilisiert werden.
Auch im Bereich Fairer Handel/ Nachhaltige Beschaffung gibt es weitreichende Bestrebungen. So werden mit dem Beschluss des Ministerrates vom 2. Mai 2023 ab dem 1. Juli 2023 in allen Häusern der Landesregierung fair gehandelter Kaffee und ein weiteres fair gehandeltes Produkt – etwa Schokolade, Tee oder Zucker – verwendet werden. „Wer gute Arbeitsbedingungen im eigenen Land haben möchte, kann nicht auf Kosten der Menschen im globalen Süden am Preis für Kaffee, Kakao oder Zucker sparen. Deshalb wird es künftig in den Bereichen der Ministerinnen und Minister, der Ministerpräsidentin, aber auch bei der Bewirtung von Gästen fair gehandelte Produkte geben“, erklärt Bildungsstaatssekretär Jan Benedyczuk. Die Landesregierung hat mit dem Beschluss das Vorhaben „Faires Bundesland“ auf den Weg gebracht. Damit reicht das Saarland im Herbst 2023 als erstes Bundesland eine Bewerbung zur Zertifizierung als Fairtrade Bundesland ein. Mit der Zertifizierung soll der Faire Handel im Saarland strukturell verankert werden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert das Saarland saarländische Nichtregierungsorganisationen, anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie bei Inlandsprojekten auch eingetragene Stiftungen und Vereine, wenn das Projekt eine Bildungsmaßnahme im Saarland umsetzt. Die aktuell geltenden Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit wurden am 2. Dezember 2021 im Amtsblatt des Saarlandes (S. 2490) veröffentlicht. Im Sinne einer modernen Entwicklungszusammenarbeit und im Einklang mit den Nachhaltigen Entwicklungszielen sowie der Agenda 2030 können gefördert werden:
- Auslandsprojekte im Globalen Süden
- Inlandsprojekte im Saarland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
- Innovative Kooperationsprojekte
Der Beirat Entwicklungszusammenarbeit mit bis zu sieben Vertreter:innen antragsberechtigter Organisationen berät das Ministerium für Bildung und Kultur bei der Entscheidung über die Vergabe von Zuwendungen. Die Beiratsmitglieder haben jeweils eine durch die eigene Organisation benannte Stellvertretung. Der Beirat ist auch für antragstellende Akteur*innen Beratungs- und Kontaktstelle und unterstützt gemeinsam mit dem Fachreferat bei der Konzeption und Umsetzung von entwicklungspolitischen Vorhaben.
Die Antragsunterlagen sind bis spätestens zum 31. Dezember des Vorjahres zum Haushaltsjahr der Förderung beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes einzureichen. Für die Projektförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gelten die Leitlinien der Entwicklungszusammenarbeit des Saarlandes als inhaltlicher Rahmen. Den rechtlichen Rahmen der Förderung bilden die Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in ihrer jeweils aktuellen Fassung.